Radfahrausweis
Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters des Kindes wird von der Behörde die Radfahrbewilligung kostenlos ausgestellt. Die Abwicklung erfolgt üblicherweise über die Volksschule.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 10. Lebensjahres
- Lichtbild
- Körperliche und geistige Eignung, sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften (Als Nachweis darüber wird die positive Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung, welche in den Volksschulen absolviert wird, herangezogen.)